Amtliche Regelungen
Gesetzliche Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die den Rahmen unseres gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrages festlegen. Zentraler Bezugspunkt stellt hier selbstverständlich das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg dar. Aber es gibt noch weitere wissenswerte Informationen, die wir hier für Sie zusammengetragen haben.

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)

Das Schulgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens in Baden-Württemberg.

 

Die Schulbesuchsverordnung im Detail

Alle Schülerinnen und Schüler sind nach §1 der Schulbesuchsverordnung verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die schriftliche Entschuldigung muss, spätestens am zweiten Tag der Verhinderung in der Schule sein. Im Falle einer telefonischen Entschuldigung oder per Email ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. Beurlaubungen während der Unterrichtszeit für Prüfungen, Fahr­prüfungen, ärztliche Untersuchungen etc. sind nur dann möglich, wenn kein anderer Termin festgelegt werden kann. Beurlaubungen sind drei Tage vorher schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.